AUTO
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
VORAUSSETZUNGEN
Mindestalter 17 Jahre
Absolvierter Nothelferkurs (mit Ausweis)
PRÜFUNGEN
• Basistheorieprüfung
• praktische Führerprüfung Kategorie B (60 Minuten)
VORGEHEN
• Antragsformular für den Lernfahrausweis ausfüllen
• Sehtest bei einem Optiker machen
• Passfoto beilegen
• Antragsformular mit Sehtest und Passfoto und Kopie des Nothelferausweis an Strassenverkehrsamt (StvA/MFK) senden.
WEG ZUM FÜHRERAUSWEIS
• Basistheorieprüfung (50 Fragen, 45 Minuten)
• Obligatorischer Verkehrskundekurs (8 Stunden)
• Fahrstunden Kat. B
• praktische Führerprüfung Kat. B