Vertragsbedingungen der Fahrschule Feusier AG
1. Aufgaben der Fahrschule Feusier AG
Die Fahrschule Feusier AG verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den hier stehenden
Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten. Diese entspricht
den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von
Personen zum Strassenverkehr. Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des
Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Er nimmt regelmässig
an Fortbildungen teil, um die Ausbildung stets auf dem neusten Stand zu halten.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird der Fahrunterricht für die Kategorien B, C, C1 und D1
nur auf einem Fahrzeug, welches mit Doppelpedalen und Zusatzspiegeln ausgerüstet ist,
durchgeführt.
2. Allgemeine Bestimmungen
Der Fahrunterricht beginnt und endet am Standort der Fahrschule:
Oberfeldstrasse 12, 4665 Oftringen für die Kategorien BE, C, CE
oder
Untere Brühlstrasse 26, 4800 Zofingen für die Kategorien D1 und D
Die Dauer einer Lektion beträgt 45 min. Grundsätzlich werden nur Doppel- oder
Dreifachlektionen durchgeführt.
3. Pflichten des Fahrschülers
Führerausweis
Der Fahrunterricht wird nur mit gültigem Lernfahrausweis absolviert. Der Fahrschüler ist
verpflichtet, der Fahrschule Feusier AG Änderungen in Bezug auf den Lernfahrausweis (Entzug,
Auflagen usw.) umgehend mitzuteilen.
Zahlungsfristen
Die Fahrschullektionen und der Theorieunterricht sind im Voraus per Banküberweisung oder in
bar zu bezahlen. Ausnahmen sind Unternehmungen1, sofern eine rechtsgültig unterzeichnete
schriftliche Bestätigung zur Kostenübernahme vorliegt.
Absenzen
Alle Abmeldungen haben in telefonischer Form (oder auf Combox) zu erfolgen. Die Fahrschule
Feusier AG akzeptiert keine Abmeldungen per E-Mail, SMS oder Brief.
Vereinbarte Fahrschultermine, welche nicht eigehalten werden, werden vollumfänglich
verrechnet, sofern diese nicht mindestens 48 Stunden (2 Tage) im Voraus telefonisch
abgemeldet wurden.
Kurse müssen mindestens 5 Arbeitstage im Voraus abgemeldet werden, ansonsten werden
Sie vollumfänglich verrechnet.
Verbindlichkeit der Anmeldung
Wird ein Kurs telefonisch, online, oder per E-Mail reserviert, so gilt dies als verbindliche
Anmeldung. Bei Nichterscheinen oder verspäteter Abmeldung wird dieser vollumfänglich
verrechnet.
1 Für Unternehmen gilt: Zahlungsfrist: 10 Tage netto nach Erhalt der Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart.
4. Tarife (ohne MWST)
Lastwagentheorie Instruktionskurs CHF 700.00 6 x 2 Lektionen
Betreutes Fragebogentraining CHF 50.00 2 Lektionen
Einzeltheorieunterricht CHF 95.00 pro Lektion
Praktischer Fahrunterricht Kat. BE CHF 120.00 pro Lektion
Praktischer Fahrunterricht Kat. C CHF 170.00 pro Lektion
Praktischer Fahrunterricht Kat. CE CHF 190.00 pro Lektion
Praktischer Fahrunterricht Kat. D1 CHF 170.00 pro Lektion
Praktischer Fahrunterricht Kat. D CHF 210.00 pro Lektion
Praktischer Fahrunterricht Schülerfahrzeug CHF 95.00 pro Lektion
5. Versicherung/Haftung
Der Fahrschüler ist während des praktischen Unterrichts und der offiziellen Führerprüfung durch
die Fahrschule Feusier AG gegen Unfall, Sachschäden und Personenschäden sowie für
Schäden an Dritten versichert. Die Versicherung ist in den obengenannten Lektionspreisen
inbegriffen.
Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule Feusier AG
dabei ist. Die Versicherung behält sich Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerung in den
folgenden Fällen vor: Fahren unter Alkohol oder Drogen, Medikamentenmissbrauch,
Übermüdung oder Grobfahrlässigkeit. Kürzt die Versicherung die Leistungen aufgrund solcher
Vorkommnisse, ist die Fahrschule Feusier AG berechtigt, den ihr entstandenen Schaden und
den von der Versicherung nicht gedeckten Betrag vom Fahrschüler zu verlangen.
6. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Feusier AG gilt das schweizerische Recht.
Gerichtsstand ist Zofingen.