Vertragsbedingungen der Fahrschule Feusier AG

  1. Aufgaben der Fahrschule Feusier AG
    Die Fahrschule Feusier AG verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den hier stehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten. Diese entspricht den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr. Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Er nimmt regelmässig an Fortbildungen teil, um die Ausbildung stets auf dem neusten Stand zu halten.Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird der Fahrunterricht für die Kategorien B, C, C1 und D1 nur auf einem Fahrzeug, welches mit Doppelpedalen und Zusatzspiegeln ausgerüstet ist, durchgeführt.
  2. Allgemeine Bestimmungen
    Der Fahrunterricht beginnt und endet am Standort der Fahrschule:
    Oberfeldstrasse 12, 4665 Oftringen für die Kategorien BE, C, CE
    oder
    Untere Brühlstrasse 26, 4800 Zofingen für die Kategorien D1 und D
    Die Dauer einer Lektion beträgt 45 min. Grundsätzlich werden nur Doppel- oder Dreifachlektionen durchgeführt.
  3. Pflichten des Fahrschülers
    Führerausweis
    Der Fahrunterricht wird nur mit gültigem Lernfahrausweis absolviert. Der Fahrschüler ist verpflichtet, der Fahrschule Feusier AG Änderungen in Bezug auf den Lernfahrausweis (Entzug, Auflagen usw.) umgehend mitzuteilen.
    Zahlungsfristen
    Die Fahrschullektionen und der Theorieunterricht sind im Voraus per Banküberweisung oder in bar zu bezahlen. Ausnahmen sind Unternehmungen1, sofern eine rechtsgültig unterzeichnete schriftliche Bestätigung zur Kostenübernahme vorliegt.
    Absenzen
    Alle Abmeldungen haben in telefonischer Form (oder auf Combox) zu erfolgen. Die Fahrschule Feusier AG akzeptiert keine Abmeldungen per E-Mail, SMS oder Brief.
    Vereinbarte Fahrschultermine, welche nicht eigehalten werden, werden vollumfänglich verrechnet, sofern diese nicht mindestens 48 Stunden (2 Tage) im Voraus telefonisch abgemeldet wurden.
    Kurse müssen mindestens 5 Arbeitstage im Voraus abgemeldet werden, ansonsten werden Sie vollumfänglich verrechnet.
    Verbindlichkeit der Anmeldung
    Wird ein Kurs telefonisch, online, oder per E-Mail reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung. Bei Nichterscheinen oder verspäteter Abmeldung wird dieser vollumfänglich verrechnet.
  4. Tarife (ohne MWST)
    Lastwagentheorie Instruktionskurs             CHF 750.00 6 x 2 Lektionen
    Betreutes Fragebogentraining                       CHF 50.00 2 Lektionen
    Einzeltheorieunterricht                                  CHF 105.00 pro Lektion
    Praktischer Fahrunterricht Kat. BE             CHF 125.00 pro Lektion
    Praktischer Fahrunterricht Kat. C                CHF 180.00 pro Lektion
    Praktischer Fahrunterricht Kat. CE             CHF 200.00 pro Lektion
    Praktischer Fahrunterricht Kat. D1              CHF 170.00 pro Lektion
    Praktischer Fahrunterricht Kat. D                CHF 210.00 pro Lektion
    Praktischer Fahrunterricht Schülerfahrzeug CHF 105.00 pro Lektion
  5. Versicherung/Haftung
    Der Fahrschüler ist während des praktischen Unterrichts und der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Feusier AG gegen Unfall, Sachschäden und Personenschäden sowie für Schäden an Dritten versichert. Die Versicherung ist in den obengenannten Lektionspreisen inbegriffen.Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule Feusier AG dabei ist. Die Versicherung behält sich Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerung in den folgenden Fällen vor: Fahren unter Alkohol oder Drogen, Medikamentenmissbrauch, Übermüdung oder Grobfahrlässigkeit. Kürzt die Versicherung die Leistungen aufgrund solcher Vorkommnisse, ist die Fahrschule Feusier AG berechtigt, den ihr entstandenen Schaden und den von der Versicherung nicht gedeckten Betrag vom Fahrschüler zu verlangen.
  6. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
    Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Feusier AG gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Zofingen.1 Für Unternehmen gilt: Zahlungsfrist: 10 Tage netto nach Erhalt der Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart.